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   VG Stuttgart, 29.09.2005 - 12 K 1094/05   

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https://dejure.org/2005,11378
VG Stuttgart, 29.09.2005 - 12 K 1094/05 (https://dejure.org/2005,11378)
VG Stuttgart, Entscheidung vom 29.09.2005 - 12 K 1094/05 (https://dejure.org/2005,11378)
VG Stuttgart, Entscheidung vom 29. September 2005 - 12 K 1094/05 (https://dejure.org/2005,11378)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    Benutzungsgebühr für die Entsorgung von Hausmüll - hier: Nichtigkeit einer Abfallwirtschaftssatzung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtmäßigkeit eines Abfallgebührenbescheids; Umfang der richterlichen Kontrolle beim gewählten Gebührensystem; Grenzen des Ermessens der Gemeinde bei der Ausgestaltung des Gebührensystems; Rechtmäßigkeit einer Verpflichtung des in einem Einpersonenhaushalt lebenden ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • VG Stuttgart (Pressemitteilung)

    Abfallgebühren für einen 40 Liter - Abfallbehälter bei wöchentlicher Entleerung in einem Einpersonenhaushalt sind rechtswidrig

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Abfallgebühren für einen 40 Liter - Abfallbehälter bei wöchentlicher Entleerung in einem Einpersonenhaushalt sind rechtswidrig

 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (8)

  • OVG Niedersachsen, 29.03.1995 - 9 L 4417/94

    Abfall; Anreiz zur Abfallvermeidung; Kommunale Abgaben; Behältervolumen;

    Auszug aus VG Stuttgart, 29.09.2005 - 12 K 1094/05
    Das OVG Niedersachsen (Urt. v. 29.3.1995 - 9 L 4417/94 - NVwZ-RR 1996, 289; ebenso OVG Thüringen, Urt. v. 11.6.2001 - 4 N 47.96 - LKV 2002, 526) nimmt an, dass umweltbewußte Bürger heute so leben können, dass weniger als 10 l Restabfall pro Person und Woche anfallen.

    Unabhängig davon ist es nicht zulässig, eine Gebühr derart zu bemessen, dass sie nur dann den rechtlichen Anforderungen genügt, wenn der Gebührenschuldner zusätzliche Maßnahmen zur Gebührenminderung ergreift, die aber von ihm rechtlich nicht gefordert werden können (OVG Niedersachsen, Urt. v. 29.3.1995, a.a.O.).

    Die in den Abfallbehälter eingebrachte Restmüllmenge bringt daher nur begrenzt zum Ausdruck bringt, in welchem Umfang das öffentliche Abfallbeseitigungssystem insgesamt in Anspruch genommen wird (OVG Niedersachsen, Urt. v. 29.3.1995, a.a.O.).

  • BVerwG, 20.12.2000 - 11 C 7.00

    Abfallgebühren; grundstücksbezogene Behältergebühr; Grundgebühr; einheitliche

    Auszug aus VG Stuttgart, 29.09.2005 - 12 K 1094/05
    Bei der Ausgestaltung des Gebührensystems haben die Landkreise ein weites Ermessen, das als solches einer verwaltungsgerichtlichen Kontrolle entzogen ist (vgl. BVerwG, Urt. v. 17.4.2002 - 9 CN 1.01 - NJW 2002, 2807; Urt. v. 20.12.2000 -11 C 7.00 - BVerwGE 112, 297).
  • BVerwG, 17.04.2002 - 9 CN 1.01

    Normenkontrolle; Handelsmarktsatzung; Gebühren; Gebührenkalkulation;

    Auszug aus VG Stuttgart, 29.09.2005 - 12 K 1094/05
    Bei der Ausgestaltung des Gebührensystems haben die Landkreise ein weites Ermessen, das als solches einer verwaltungsgerichtlichen Kontrolle entzogen ist (vgl. BVerwG, Urt. v. 17.4.2002 - 9 CN 1.01 - NJW 2002, 2807; Urt. v. 20.12.2000 -11 C 7.00 - BVerwGE 112, 297).
  • OVG Thüringen, 11.06.2001 - 4 N 47/96

    Abfallbeseitigungsrecht; Abfallbeseitigungsrecht; Abfall; Abfallbeseitigung;

    Auszug aus VG Stuttgart, 29.09.2005 - 12 K 1094/05
    Das OVG Niedersachsen (Urt. v. 29.3.1995 - 9 L 4417/94 - NVwZ-RR 1996, 289; ebenso OVG Thüringen, Urt. v. 11.6.2001 - 4 N 47.96 - LKV 2002, 526) nimmt an, dass umweltbewußte Bürger heute so leben können, dass weniger als 10 l Restabfall pro Person und Woche anfallen.
  • VGH Baden-Württemberg, 11.10.2004 - 2 S 1998/02

    Verpflichtung, die Gebührentatbestände in der Abfallgebührensatzung so

    Auszug aus VG Stuttgart, 29.09.2005 - 12 K 1094/05
    In seiner vom Kläger zitierten Entscheidung vom 11.10.2004 - 2 S 1998/02 - (BWGZ 2005, 67) hat er jedoch diese Auslegungsmöglichkeit verworfen, da die Bezugnahme in § 8 LAbfG auf § 9 KAG und die ausdrückliche Anknüpfung des Abfallaufkommens an den Gebührenmaßstab in § 8 Abs. 2 Nr. 2e LAbfG verdeutlichten, dass der in § 2 LAbfG vorgegebene Zweck jedenfalls auch über den Gebührenmaßstab angestrebt werden müsse, mit dem der Umfang der Inanspruchnahme der Entsorgungseinrichtung bestimmt wird.
  • VGH Baden-Württemberg, 16.06.1999 - 2 S 782/98

    Normenkontrolle einer Abfallgebührensatzung: Gebührenkalkulation nach

    Auszug aus VG Stuttgart, 29.09.2005 - 12 K 1094/05
    Da der Gesetzgeber den Begriff des Gebührentatbestands verwendet, der die Voraussetzungen bezeichnet, unter denen eine Gebührenpflicht überhaupt entsteht, hat der VGH Baden-Württemberg zunächst erwogen, ob der Bestimmung nur eine rechtlich nicht ohne weiteres umsetzbare programmatische Aussage zu entnehmen sei (vgl. NK-Beschl. v. 16.6.1999 - 2 S 782/99 - NVwZ-RR 2000, 51; Urt. v. 4.7.1996 - 2 S 1478/94 - BWGZ 1997, 540).
  • VGH Baden-Württemberg, 04.07.1996 - 2 S 1478/94

    Unterschiedliche Gebührenmaßstäbe für verschiedene Nutzergruppen erfordern

    Auszug aus VG Stuttgart, 29.09.2005 - 12 K 1094/05
    Da der Gesetzgeber den Begriff des Gebührentatbestands verwendet, der die Voraussetzungen bezeichnet, unter denen eine Gebührenpflicht überhaupt entsteht, hat der VGH Baden-Württemberg zunächst erwogen, ob der Bestimmung nur eine rechtlich nicht ohne weiteres umsetzbare programmatische Aussage zu entnehmen sei (vgl. NK-Beschl. v. 16.6.1999 - 2 S 782/99 - NVwZ-RR 2000, 51; Urt. v. 4.7.1996 - 2 S 1478/94 - BWGZ 1997, 540).
  • VGH Baden-Württemberg, 01.07.1987 - 2 S 3278/85

    Ausgestaltung einer Abfallbeseitigungs-Satzung

    Auszug aus VG Stuttgart, 29.09.2005 - 12 K 1094/05
    In Verbindung mit dem Gleichheitssatz (Art. 3 Abs. 1 GG) fordert dieses Prinzip, dass die Benutzungsgebühr im Allgemeinen nach dem Umfang der Benutzung bemessen werden muss, so dass bei etwa gleicher Inanspruchnahme der öffentlichen Einrichtung etwa gleich hohe Gebühren und bei unterschiedlicher Benutzung diesen Unterschieden etwa angemessene Gebühren erhoben werden (VGH Bad.-Württ., NK-Beschluss vom 1.7.1987 - 2 S 3278/85 - VBlBW 1988, 142).
  • VG Freiburg, 11.10.2007 - 4 K 1038/06

    Müllgebühren; Bemessung einer Jahresgebühr nach Behältergröße; Kostendeckung;

    In Verbindung mit dem Gleichheitssatz ( Art. 3 Abs. 1 GG ) fordert dieses Prinzip, dass die Benutzungsgebühr im Allgemeinen nach dem Umfang der Benutzung bemessen werden muss, so dass bei etwa gleicher Inanspruchnahme der öffentlichen Einrichtung etwa gleich hohe Gebühren und bei unterschiedlicher Benutzung diesen Unterschieden etwa angemessene Gebühren erhoben werden ( VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 11.10.2004 - 2 S 1998/02 -, BWGZ 2005, 67, Urteil vom 30.01.1997, VBlBW 1997, 271, und Beschluss vom 01.07.1987, VBlBW 1988, 142; VG Stuttgart, Urteile vom 05.09.2006 - 12 K 4400/05 - und vom 29.09.2005 - 12 K 1094/05 - ).
  • VG Stuttgart, 16.10.2007 - 12 K 788/06

    Rechtmäßigkeit einer Abfallgebührensatzung

    Diesen Ausführungen hat sich die Kammer bereits in ihrem Urteil vom 29.5.2006 - 12 K 1094/05 - (Juris) angeschlossen.
  • VGH Hessen, 06.02.2008 - 6 UZ 2269/07

    Zuteilung einer 80l Restmülltonne

    Sie nimmt in diesem Zusammenhang Bezug auf einen Beschluss des VGH Baden-Württemberg vom 11. Oktober 2004 (2 S 1998/02) sowie ein Urteil des VG Stuttgart vom 29. September 2005 (12 K 1094/05).
  • VG Aachen, 19.03.2010 - 7 K 375/08

    Rechtmäßigkeit einer Abfallgebührensatzung im Fall eines Verstoßes gegen das

    Im Übrigen darf die Gebührenbemessung nicht so gestaltet werden, dass sie dem gesetzlichen Anreizgebot nur dann genügt, wenn der Gebührenschuldner zusätzliche Maßnahmen zur Gebührenminderung ergreift, die aber von ihm rechtlich nicht gefordert werden können, vgl. VG Stuttgart, Urteil vom 29. September 2005 - 12 K 1094/05 - mit Hinweis auf OVG Niedersachsen, Urteil vom 29. März 1995 - 9 L 4417/94 -, NVwZ-RR 1996, 289.
  • VGH Hessen, 06.09.2007 - 6 ZU 2269/07
    Sie nimmt in diesem Zusammenhang Bezug auf einen Beschluss des VGH Baden-Württemberg vom 11. Oktober 2004 (2 S 1998/02) sowie ein Urteil des VG Stuttgart vom 29. September 2005 (12 K 1094/05).
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